|
|
| Mietvertrag
(Muster)
Zwischen (im folgenden "Mieter")
und Werner Voigt i. V. der Eigentümer (im folgenden "Vermieter")
wird folgender Mietvertrag geschlossen:
Der Mieter mietet das in XXXX, Marokko, (genaue Adresse) gelegene
(Name des Hauses) für den Zeitraum xxxxxxx für xxxxxx Personen
zum Gesamtpreis von xxxx (Euro xx - Person/Tag) zuzüglich
der variablen Nebenkosten (s.u.)
Der Vermieter wird bei allen angebotenen Häusern vor
Ort vertreten durch die in der Buchungsbestätigung/Kontaktinformation
genannte Person oder den jeweils benannten Eigentümern.
1. Beschreibung des Mietgegenstands
(dies ist die Ihnen jeweils bei, Angebot, Reservierung oder
Buchung mitgeteilte und auf das jeweilige Haus bezogenen Information
über das gemietete Haus)
2. Buchung
Mit Ihrer Buchung haben Sie dem Vermieter den Abschluß dieses
Mietvertrages verbindlich angeboten. Die Buchung ist per e-mail
bzw. fernmündlich vorgenommen worden. Im Kopf dieses Vertrages
ist als Buchungsbestätigung die fragliche Mietzeit, die Anzahl
der mitreisenden Personen sowie der Reisepreis aufgeführt.
3. Bezahlung
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von X EURO innerhalb
einer Woche auf das in der Buchungsbestätigung genannte
Konto zu leisten. Der Restbetrag des Gesamtpreises ist bis
spätestens eine Woche vor Beginn des Mietzeitraums zu
leisten an den jeweiligen Eigentümer bzw. dessen Vertreter
(s. u. § 18). Diese Kontoverbindung wird per mail oder
Fax oder Brief mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen
behält sich der Vermieter den Rücktritt vom Vertrag (s.u.§
11) vor.
4. Leistungsbeschreibung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Beschreibung des Mietobjektes. Die Einrichtung und Ausstattung
ist nach den Komfortbedürfnissen und dem Geschmack des Eigentümers
ausgewählt worden. Ihr Ferienhaus dürfen Sie nur mit denjenigen
Personen bewohnen, die auch in der Anmeldung genannt sind.
Kinder ab 12 Jahren gelten als volle Person. Bei Überbelegung
werden wir eine Nachforderung erheben oder die überzähligen
Personen des Hauses verweisen. Als Überbelegung wird auch
kurzfristiger Übernachtungsbesuch gewertet, wenn der Vermieter
oder der Vertreter des Vermieters davon nicht Kenntnis hatte.
Auch das Aufstellen von Zelten auf dem Grundstück des Hauses
bedarf der Zustimmung eines der oben Genannten. Bitte lassen
Sie das Mietobjekt bei Mietende in einwandfreiem Zustand mit
allem Zubehör zurück. Die Möbel müssen - wenn nichts anderes
abgesprochen wurde - bei Beendigung der Mietperiode wieder
so aufgestellt werden, wie sie am Anfang vorgefunden wurden.
Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten,
erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß
eine Änderung der Beschreibung des Mietobjektes zu erklären,
über die der Mieter vor Buchung selbstverständlich informiert
wird. |
1.
Beschreibung
2. Buchung
3. Bezahlung
4. Leistungsbeschreibung
5. Nebenkosten
6. Endreinigung
7. Kaution
8. Sachbeschädigung
9. Leistungs- / Preisänderungen
10. Ersatzperson, Rücktritt,
Umbuchung, Nichtantritt,
Nichtinanspruchnahme
von Leistungen
11. Rücktritt durch Vermieter
12. Haftung
13. Beschränkung der Haftung
14. Gewährleistung,
Mitwirkungspflicht,
Ausschluß von Ansprüchen,
Verjährung
15. Versicherungen
16. Gerichtsstand
17. Unwirksamkeit
18. Vermieter und
Kontaktadresse |
| Diesen
Vertrag erkennen Sie durch Ihre per
e-mail, Post oder telefonische Vereinbarung
erfolgte Buchung an. Das wird Ihnen in der jeweiligen Buchungsbestätigung
nochmal mitgeteilt. Beachten Sie insbesondere die hier beschriebenen
Bedingungen zum Thema
Reiserücktritt, Endreinigung
und Nebenkosten
zustandekommt.
Beachten
Sie dabei bitte, dass die hier dargestellte Version je nach
gemietetem Haus natürlich in den Formulierungen entsprechend
angepasst wird (das betrifft insb.§ 1)
Ein ausgedrucktes und unterschriebenes
Exemplar dieses Vertrages schicken wir Ihnen auf Wunsch zu. |
| nach
oben |
5. Nebenkosten
Variable Nebenkosten wie Gas, Wasser, Strom sind je nach Haus
im Mietpreis enthalten oder nicht inbegriffen. Sind diese nicht
im Mietpreis inbegriffen werden sie direkt mit dem Beauftragten
des Vermieters vor Ort (s.o.) nach Zählerstand abgerechnet.
Sollten keine Zähler installiert sein, werden sich der Beauftragte
des Vermieters und der Mieter vor Ort auf eine Pauschale einigen.
Diese wird bei durchschnittlichem Verbrauch in der Regel 1,50
Euro pro Tag und Person nicht überschreiten, kann aber bei über-
oder unterdurchschnittlichem Verbrauch darüber oder darunter
liegen.. Näheres steht in der jeweiligen Buchungsbestätigung.
|
nach oben |
6. Endreinigung des Ferienobjektes
Die Endreinigung ist im Gesamtpreis des Objektes enthalten.
In jedem Fall ist das gemietete Objekt besenrein und in aufgeräumtem
Zustand und nach Abwasch des Koch- und Eßgeschirrs zu hinterlassen.
Ausnahmen werden - abhängig vom jeweiligen Mietobjekt -
in der Buchungsbestätigung mitgeteilt. |
nach oben |
7. Kaution
Eine pauschale Kaution wird nicht verlangt. Sollten allerdings
am Mietobjekt durch Verursachung der Mieter Schäden entstehen,
die sich nicht während der Anwesenheit der Mieter regulieren
lassen, sind die Mieter verpflichtet, vor der Abreise eine entsprechende
Kaution zu hinterlegen. |
nach oben |
8. Sachbeschädigung
Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die während seines Aufenthaltes
durch ihn, seine Mitreisenden oder Ihre Besucher entstehen.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Beauftragten des Vermieters
oder dem Vermieter selbst alle Schäden anzuzeigen, die während
Ihres Aufenthaltes in Ihrem Ferienhaus aufgetreten sind.
|
nach oben |
9. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt
des Mietvertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden
und die von dem Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Vermieter
ist verpflichtet, den Mieter über Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der
Vermieter dem Mieter eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen
Rücktritt anbieten. Im Fall einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
hat der Vermieter den Mieter unverzüglich, spätestens jedoch
20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen
nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Mieter berechtigt, ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Mieter hat diese Rechte
unverzüglich nach der Erklärung von dem Vermieter über die Preiserhöhung
bzw. Änderung der Reiseleistung ihr gegenüber geltend zu machen.
Mit der Buchung erkennt der Mieter sich damit einverstanden,
dass er über alle ggf. notwendig werdenden Änderungen,.die
den Vertragsgegenstand berühren, insbesondere Änderungen
an den gemieteten Objekten, Terminen, Wegbeschreibungen, Zahlungsmodalitäten
ausschließlich über e-mail informiert werden wird.
|
nach oben |
10. Ersatzperson, Rücktritt,
Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Der Mieter hat das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen,
daß statt seiner ein Dritter in den Vertrag eintritt. Der Vermieter
kann dem Eintritt eines Dritten nur dann widersprechen, wenn
dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder
seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften des Ziellandes oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in
den Vertrag ein, so haften der Mieter und der Dritte dem Vermieter
gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden
Mehrkosten. Der Mieter kann bis Reisebeginn durch Erklärung
gegenüber dem Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich
für die Berechnung aller Fristen ist - auch bei telefonischem
Rücktritt - jeweils der Eingang der Erklärung beim Vermieter.
Dem Vermieter steht bei Rücktritt des Mieters eine angemessene
Entschädigung zu. Die Rücktrittsgebühren betragen
bis 50 Tage vor Mietbeginn 25% des Vertragspreises
-ab 49. Tag vor Mietbeginn 100% des Vertragspreises.
Das Recht des Mieters, dem Vermieter einen geringeren Vergütungsanspruch
nachzuweisen als gefordert, bleibt unbenommen.
Umbuchungswünsche des Mieters können, sofern ihre Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag durch
Neuanmeldung des Mieters erfüllt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die auf Grund von anderweitiger Vermietung
des ursprünglich gemieteten Zeitraums nur geringfügige Kosten
verursachen. Bezieht der Mieter das gemietete Objekt nicht,
erscheint er dort verspätet oder reist er vor dem vertraglichen
Mietende ab aus Gründen, die nicht von dem Vermieter zu vertreten
sind, so behält der Vermieter den vollen Vergütungsanspruch.
Für die entstehenden Aufwendungen bei den hier genannten nachträglichen
Änderungen (Ersatzperson, Rücktritt,
Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen)
wird der Vermieter eine Pauschale von Euro 65,- verlangen.
|
nach oben |
|
11. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann seinerseits vom Vertrag zurücktreten, wenn
einer seiner Leistungsträger seine vertraglich geschuldete
Leistung nicht erbringt, gleichgültig, ob die Gründe dafür
von diesem zu vertreten sind, oder wenn vorher bekanntwerdende
Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt oder aus Nachbargrundstücken,
hoheitliche Anordnungen oder andere Umstände die ordnungsgemäße
Durchführung der Buchung unmöglich machen. In diesem Falle
wird dem Mieter der gesamte, bereits eingezahlte Reisepreis
ohne Abzug erstattet. Der Vermieter bzw. sein Vertreter wird
sich bemühen, ein möglichst gleichwertiges Ersatzquartier
anzubieten. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Es bestehen
auch keine Ansprüche auf Ersatz für Aufwendungen des Mieters
für die Suche eines anderen Quartiers, verlorengegangene Urlaubstage
oder andere Unannehmlichkeiten. Stört der Mieter ungeachtet
einer Abmahnung die Ruhe oder den Frieden auf dem Grundstück
oder verursacht grobe Eingriffe in die Landschaft, Bepflanzung
oder Tierhaltung auf dem Grundstück oder den Nachbargrundstücken,
so kann der Vermieter ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag
zurücktreten. Einer Abmahnung durch dem Vermieter bedarf es
in schwerwiegenden Fällen nicht. Es gelten die Bestimmungen
aus Ziffer 10 "Ersatzperson, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt
und Nichtinanspruchnahme von Leistungen". Der Vermieter behält
unter Maßgabe der dort genannten Fristen den Anspruch auf
das Entgelt für die vorgesehene Mietzeit, bzw. ist zur Erstattung
von bereits erhaltenen Leistungen nicht verpflichtet.
Mit der Buchung erkennt der Mieter sich damit einverstanden,
dass er über alle ggf. notwendig werdenden Änderungen,.die
den Vertragsgegenstand berühren, insbesondere auch Rücktritt
durch den Vermieter aus den o. g. Gründen ausschließlich
über e-mail informiert werden wird.
|
nach
oben |
12. Haftung
Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Leistung. |
nach oben |
13. Beschränkung der Haftung
Die Haftung des Vermieters für Schäden, ist beschränkt auf den
dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Mieters weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist und
soweit der Vermieter für einen dem Mieter entstehenden Schaden
nicht wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist. Ein Schadenersatzanspruch gegen dem Vermieter ist insoweit
beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften,
die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger
nur unter bestimmten Voraussetzugen oder Beschränkungen geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
oder faktisch nicht möglich ist. Der Vermieter haftet nicht:
in Fällen höherer Gewalt wie Krieg, Bürgerkrieg, Feuer,
Wasser, extreme Hitze oder Kälte, Ungezieferplage, hoheitliche
Anordnung, Ölpest, Kernenergie, Meeres-, Strand- oder Algenverschmutzung,
Erdbeben, sonstige Katastrophen oder Unfälle etc.
- für örtliche Gegebenheiten, die nicht das Mietobjekt selbst
betreffen, oder Beeinträchtigungen aus der Umgebung, die für
ihn nicht vorhersehbar sind.
- für alle Angaben, die das Mietobjekt nicht direkt betreffen.
- bei gelegentlichen Ausfällen oder Störungen der Elektro-,
Gas- und Wasserversorgung.
Darüberhinaus haften weder der Vermieter noch dessen Beauftragter
bei Diebstahl, Feuer- oder Wasserschäden am Eigentum des Mieters.
|
nach oben |
14. Gewährleistung / Mitwirkungspflicht,
Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Der Mieter kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn,
der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Vermieter
nicht zur vertreten hat. Sollten beim Bezug des Objektes Mängel
festgestellt werden, so ist der Mieter im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen grundsätzlich dazu verpflichtet, alles ihm Zumutbare
zu tun, um zu einer Behebung beizutragen und evtl. entstehenden
Schaden so gering wie möglich zu halten (Mitwirkungspflicht).
Der Mieter muss seine Beanstandungen unverzüglich dem Vertreter
der Vermieter vor Ort melden, damit die Mängel überprüft und
gegebenenfalls beseitigt werden können oder eventuell ein Ersatzobjekt
zur Verfügung gestellt werden kann. Eine Mängelanzeige ausschließlich
gegenüber dem Vermieter genügt nicht.Vor einer Kündigung (§
651e BGB) ist dem Vermieter bzw. dessen Vertreter eine angemessene
Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich
ist oder von dem Vermieter oder dessen Vertreter verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird. Ansprüche
auf Minderung und Schadensersatz hat der Mieter gem. §651 g
I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise bei dem Vermieter oder dessen Vertreter
geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter
Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren
gem 651 g II BGB in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem
Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der
Mieter Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis
zu dem Tage gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich
zurückweist. Sollte der Mieter seiner Meldepflicht gegenüber
dem Vermieter nicht nachkommen, sind Schadenersatz- bzw. Minderungsansprüche
gegenüber dem Vermieter ausgeschlossen. |
nach oben |
15. Versicherungen
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Mietpreis nicht
enthalten. Ebensowenig eine Kranken-, Unfall- oder Gepäckversicherung.
Bitte überprüfen Sie Ihre persönlichen Versicherungen und schließen
Sie gegebenenfalls eine entsprechende Versicherung ab.
|
nach oben |
16. Gerichtsstand
Für jede Streitfrage im Zusammenhang mit der Buchung und der
Vermittlung gilt als Gerichtsstand Berlin, soweit dem nicht
gesetzliche Regelungen entgegenstehen. |
nach oben |
17. Unwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere der aufgeführten Bedingungen rechtlich
unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen
davon nicht berührt.
Datum Datum
Mieter Vermieter bzw. Vertreter des Vermieters |
nach oben |
|
18. Vermieter/Eigentümer/Kontaktadresse
in Deutschland
Vertreter der Eigentümer/Vermieter in Deutschland:
Werner Voigt
Kontaktadresse für alle in Deutschland:
Werner Voigt Paul-Lincke-Ufer 4 10999 Berlin
Kontaktadresse für alle in Marokko:
Loubaba Cars, BLC 33/2 Fondation Hassan II Moh. V, 80000 Agadir,
Marokko
Telefonnummer für alle: 004916097981785
mailadresse für alle: anfrage@marokko-ferienhaus.de |
nach
oben |
| Dank an http://www.gteam.de/marokko
für ein Foto!!! |
|
|